Im Familienrecht beraten wir Sie zu sämtlichen Rechtsfragen im Zusammenhang mit Verwandtschaft, Ehe und Familie einschließlich der jeweiligen steuerrechtlichen Bezüge. Die typischen Beratungsfelder betreffen zunächst die Scheidung einer Ehe, die Geltendmachung oder Abwehr von Ehegatten-, Kindes- und Elternunterhalt, die Auseinandersetzung von Vermögen und die Verteilung von Altersversorgungsanwartschaften im Zusammenhang mit einer Ehescheidung. Ein weiteres Beratungsfeld ist die Auseinandersetzung der gemeinsamen Wohnung und des Hausrats im Zusammenhang mit einer Ehescheidung oder Trennung von Lebensgemeinschaften. In dem gesamten vorgenannten Kontext beraten wir Sie bereits in „guten Zeiten“ zu dem Abschluss von vorsorgenden Eheverträgen und vergleichbaren Verträgen im Zusammenhang mit einer Lebensgemeinschaft. Von besonderer Bedeutung bei der Scheidung einer Ehe oder der Trennung von Lebensgemeinschaften sind schließlich Fragen der elterlichen Sorge und des Kindesumgangs. Ferner beraten wir Sie zu Fragen von Adoption und Abstammung.
Ehescheidung
Das Ende einer Ehe ist oft mit tiefen emotionalen Verletzungen und persönlichen Verunsicherungen verbunden, die es schwer machen, die rechtlichen Folgen der Trennung objektiv einzuordnen. Gerade im Bereich der Ehescheidung müssen die Weichen aber möglichst früh gestellt werden, um keine schweren Nachteile zu erleiden. Wir beraten Sie zu sämtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Ehescheidung.
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Unterhalt
Unterhalt kann aus verschiedensten Gründen verlangt werden oder zu zahlen sein. Dabei ist im Wesentlichen zwischen Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt und Elternunterhalt zu unterscheiden. Bei Unterhaltsansprüchen geht es oft um sehr viel Geld, manchmal auch sogar um die Existenz – umso wichtiger ist spezialisierte Beratung in diesem komplexen Rechtsbereich.
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Vermögensauseinandersetzung
Für das Vermögen der Ehegatten sieht der Gesetzgeber den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft vor. Jeder Ehegatte bleibt auch nach der Heirat Eigentümer seines Vermögens und verwaltet es selbstständig. Erst bei Beendigung der Ehe entfaltet die Zugewinngemeinschaft Wirkungen, indem ein Ausgleich stattfindet. Danach muss jeder Vermögenszuwachs, der während der Ehe eingetreten ist, ausgeglichen werden.
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Versorgungsausgleich
Im Rahmen des Scheidungsverfahrens führt das Familiengericht den Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) durch, es sei denn, die Durchführung des Versorgungsausgleichs wurde wirksam in einer notariellen Urkunde, etwa einem Ehevertrag, ausgeschlossen oder die Ehe war nur von kurzer Dauer. Kurz: Hier steht Ihre Altersvorsorge auf dem Spiel!
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Wohnung und Hausrat
Scheitert eine Beziehung, ist ein weiteres Zusammenleben in der gemeinsamen Wohnung nicht mehr denkbar. Gerade in Zeiten der Wohnungsnot gilt es daher, die Rechte an der Wohnung zu sichern. Ist dies nicht beabsichtigt, muss eine finanzielle Mithaftung für Verbindlichkeiten aus der Wohnung vermieden werden. Zudem ist der gemeinsame Hausrat aufzuteilen.
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Elterliche Sorge
Nach der Trennung stellt sich stets die Frage, wer welche Entscheidungen für die gemeinsamen Kinder treffen darf. Kommt es zwischen den Eltern zum Streit, ist entscheidend, wer die elterliche Sorge inne hat. Die elterliche Sorge umfasst sowohl die Personen- als auch die Vermögenssorge sowie die rechtliche Vertretung des minderjährigen Kindes. Nach der Ehescheidung bleibt es grundsätzlich bei der gemeinsamen elterlichen Sorge beider Elternteile. Waren Sie mit dem anderen Elternteil nicht verheiratet, gelten Besonderheiten. Die gemeinsame elterliche Sorge muss hier erst herbeigeführt werden.
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Umgang
Nach einer Trennung der Eltern ist die Frage, bei wem die gemeinsamen Kinder leben und wie oft der andere Elternteil seine Kinder sehen dürfen, oft Gegenstand erbitterter Auseinandersetzungen. Wir lenken den Blick der Beteiligten auf das Wesentliche, nämlich das Wohl der Kinder. Durch kooperativ geschlossene Vereinbarungen gelingt es uns oftmals das Recht der Kinder auf Umgang mit ihren Eltern und das Recht der Eltern auf Umgang mit ihren Kindern sicher.
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Adoption
In zunehmendem Maße bleibt ein Kinderwunsch unerfüllt. Viele Ehepaare ziehen dann eine Adoption in Betracht. Eine solche Adoption kann im Einzelfall aber auch aus anderen Gründen in Erwägung gezogen werden, etwa wenn ein Stiefkind adoptiert werden soll. Mit der Adoption erlangt das adoptierte Kind die Stellung eines eigenen Kindes und die Verwandtschaftsbeziehungen zu den biologischen Eltern und Verwandten erlöschen.
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Abstammung
Im Abstammungsrecht geht es häufig um die Frage, wer Mutter und Vater eines Kindes ist. Aufgrund großer Fortschritte in der Medizin sind dabei inzwischen Konstellationen möglich, die rechtlich nur sehr schwer einzuordnen sind. Fragen des Abstammungsrechts berühren nicht nur Grundfragen der Persönlichkeit, sondern können etwa wegen Unterhaltspflichten oder Erbberechtigungen erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.
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Eheverträge
Kurz vor der Hochzeit werden die wenigstens an eine Scheidung und deren Folgen denken. Auch auf der „Wolke 7“ schwebend sollte aber bedacht werden, dass in Deutschland jede dritte Ehe geschieden wird und Verträge in guten für schlechte Zeiten geschlossen werden. Es geht hier oftmals um Ihre wirtschaftliche Existenz, um ganze Immobilien, Unternehmen und Arbeitsplätze sowie den Unterhalt, der Ihren Lebensstandard sichert. Wir beraten Sie vor der Eingehung einer Ehe über den Abschluss eines vorsorgenden Ehevertrages. Steht eine Trennung kurz bevor oder ist die Ehe bereits gescheitert, kann durch den Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung eine individuell passende Regelung der Trennungs- und Scheidungsfolgen getroffen werden.
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