Scheitert eine Beziehung, ist ein weiteres Zusammenleben in der gemeinsamen Wohnung nicht mehr denkbar. Gerade in Zeiten der Wohnungsnot gilt es daher, die Rechte an der Wohnung zu sichern. Ist dies nicht beabsichtigt, muss eine finanzielle Mithaftung für Verbindlichkeiten aus der Wohnung vermieden werden. Zudem ist der gemeinsame Hausrat aufzuteilen.
Ist „das Kind schon in den Brunnen gefallen“, beraten wir Sie bei der Auseinandersetzung um Wohnung und Hausrat. Schon vorher, in guten Zeiten, bietet es sich aber an, durch wechselseitige Vereinbarungen Vorsorge zu treffen. Dies erspart viel Zeit und Mühe, weil nachher kein Streit um „jeden Kochtopf“ und wer diesen bezahlt hat, geführt werden muss. Im Extremfall kommt es leider immer wieder zu Übergriffen bei einem Scheitern der Beziehung. In einem solchen Fall tragen wir für Sie Sorge, dass der gewalttätige Ex-Partner binnen kürzester Zeit die Wohnung verlassen muss.
Rechtsanwältin Threinen verfügt über jahrelange Erfahrung in der Auseinandersetzung um Wohnung und Hausrat. Insbesondere haben wir auch eine Vielzahl von Verfahren zu nichtehelichen Lebensgemeinschaften geführt und kennen die schwierige Rechtslage auch insoweit ganz genau. Sprechen Sie uns für vorsorgende Vereinbarungen so früh wie möglich an!