Ehescheidung

    Ehescheidung

    Das Ende einer Ehe ist oft mit tiefen emotionalen Verletzungen und persönlichen Verunsicherungen verbunden, die es schwer machen, die rechtlichen Folgen der Trennung objektiv einzuordnen. Gerade im Bereich der Ehescheidung müssen die Weichen aber möglichst früh gestellt werden, um keine schweren Nachteile zu erleiden.

    Eine Scheidung ist grundsätzlich erst nach Ablauf eines Trennungsjahres möglich. Bereits hier fangen die rechtlichen Probleme aber an: Eine Trennung liegt nur vor, wenn die Eheleute von Tisch und Bett getrennt leben und keinerlei wechselseitige Versorgungsleistungen mehr erfolgen. Erst ab diesem Zeitpunkt können Sie Trennungsunterhalt geltend machen oder stehen Sie vor der Herausforderung, diesen abzuwehren oder jedenfalls abzumindern. Nur wenn besondere Gründe vorliegen, kommt eine Scheidung oder rückwirkende Aufhebung der Ehe auch bei einer kürzeren Trennungsdauer in Betracht. Ob eine solche Härtefallscheidung oder Aufhebung der Ehe in Ihrem Fall in Betracht kommt, bedarf der spezialisierten Beratung durch unsere Fachanwältin für Familienrecht. Liegen die Voraussetzungen einer Scheidung vor, wird das Datum des Scheidungsantrages zentral: Ab Zustellung des Scheidungsantrages werden die Vermögen der Ehegatten regelmäßig rechtlich getrennt betrachtet und der bis zu diesem Zeitpunkt entstandene Zugewinn und die bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Rentenanwartschaften geteilt.

    Wir beraten Sie passgenau für Ihre persönliche Situation und erarbeiten mit Ihnen vor und nach der Trennung individuell ein Konzept, wie Sie nicht nur emotional, sondern auch finanziell bestmöglich die Scheidung bewältigen. Es ist in Ihrem Interesse, uns so früh wie möglich anzusprechen – möglichst noch, bevor Sie sich tatsächlich getrennt haben. Sollte das Abwarten des Trennungsjahres notwendig sein, beraten wir Sie unter Berücksichtigung von möglichen Unterhalts- oder Zugewinnausgleichsansprüchen, wann der für Sie optimale Zeitpunkt zur Trennung und zur Einreichung des Scheidungsantrags ist und ergreifen alle notwendigen rechtlichen Schritte für Sie. Sollte eine Aufhebung der Ehe oder eine Härtefallscheidung in Betracht kommen, setzen wir dies für Sie konsequent und zügig durch. Aufgrund unserer langjährigen Spezialisierung im Bereich des Familienrechts, kennen wir die rechtlichen Zusammenhänge, schöpfen alle Möglichkeiten für Sie aus und sorgen konsequent dafür, dass Sie finanziell bestmöglich aus der Ehe herauskommen. Unsere Kompetenz gibt Ihnen die benötigte Sicherheit für den privaten Neuanfang!

    Ihre Fachanwältin