Zahlungsunfähigkeit
Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, insbesondere die Zahlungen eingestellt hat (§ 17 InsO). Neben der Zahlungsunfähigkeit ist auch die drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) Eröffnungsgrund für das Insolvenzverfahren. Eine Zahlungsunfähigkeit droht dem Schuldner dann, wenn er voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen. Damit soll dem Schuldner die Möglichkeit geboten werden, möglichst frühzeitig Insolvenzantrag zu stellen.