Mit Entscheidung vom 12.03.2014, Az: 4 W 23/14, hat das OLG Hamburg die Erstattungsfähigkeit von Testkäufen bei Markenverletzungen auf eBay bejaht. Die Klägerin behauptete eine Markenverletzung und führte, zum Nachweis der behaupteten Markenverletzung, Testkäufe bei eBay durch. Die Markenverletzung konnte bewiesen werden. Die Beklagte wurde verurteilt auch die Kosten für die Testkäufe zu erstatten.