Böse Zungen behaupten, der Bundestag reagiere besonders dann schnell, wenn persönliche Interessen der Abgeordneten betroffen sind. Ein Schelm wer hieran dachte, als er sich über die schnelle Reaktion von Bundesregierung und Bundesjustizministerium wunderte zu Fragen der Legalität des Videostreamings. Die Öffentlichkeit beschäftigte die Frage, ob Videostreaming legal ist, weil mehrere tausend Abmahnungen wegen Streamens pornographischer Clips, die Haushalte der mutmaßlichen Urheberrechtsverletzer erreichten. Das Bundesministerium hat seinerzeit auf eine Anfrage von Parlamentariern geantwortet und Video- Streaming als legal angesehen. Mit Urteil vom 27.05.2014 hat das AG Hannover (Az: 550 C 13749/13) diese Ansicht geteilt. Gegenstand des Verfahrens war eine Redtube-Abmahnung. Das AG Hannover vertritt adäquat der Bundesregierung die Ansicht, dass das Streaming eines illegal veröffentlichten Films keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Die Frage, ob durch ein Streaming durchaus Urheberrechte verletzt werden können, wurde vor der Redtube Abmahnungswelle differenziert gesehen. Zurzeit scheint die öffentliche Meinung keine zwei Meinungen zulassen zu wollen.