Die Region Aachen wird zur Zeit von einer beispiellosen Unwetterkatastrohe heimgesucht. Massiver Stark- und Dauerregen, Gewitter und damit einhergehende Überschwemmungen führten zu beschädigten Häusern, überfluteten Kellern, zerstörten Fahrzeugen - und traurigerweise auch Toten.
Viele stehen vor einer existenziellen Katastrophe, wenn die Fluten in Kellern und Wohnungen eingedrungen sind und fragen sich nun, ob der eingetretene Schaden versichert ist und wie man sich zu verhalten hat.
Für Schäden am Haus ist die Wohngebäudeversicherung zuständig. Bei Schäden am Hausrat hilft Ihnen die Hausratversicherung. Damit diese Versicherungen in Fällen von Überschwemmungen eintreten, bedarf es jedoch einer Zusatzversicherung für Naturgefahren, einer sog. Elementar- oder Elementarschadensversicherung. Schäden an Pkw´s sind über die Teilkaskoversicherung gedeckt.
Betroffene eines Überschwemmungsschadens sollten diesen so schnell wie möglich ihrem Versicherer melden und umfangreich dokumentieren, beispielsweise durch Fotos. Auch gilt es zu beachten, dass Versicherungsnehmer einer sog. Schadensminderungspflicht unterliegen. D.h. es muss darauf geachtet werden, dass der Schaden so weit wie möglich begrenzt wird. Hier ist es ratsam, mit dem Versicherer das weitere Vorgehen abzusprechen.
Sind Sie von einem Überschwemmungsschaden betroffen und haben Fragen zum Thema Versicherungsrecht? Verweigert oder verzögert Ihre Versicherung die Schadensregulierung? Wir helfen Ihnen gerne bei der Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Ihren Versicherer. Hierzu stehen Ihnen in unserer Kanzlei Rechtsanwalt Albrecht Mauer, Fachanwalt für Versicherungsrecht, sowie Rechtsanwalt Florian Fischer gerne als Ansprechpartner zur Verfügung. Vereinbaren Sie gerne einen Soforttermin unter der Telefonnummer 0241/9491928 , damit wir Ihnen schnell helfen können.