Ab dem 01.08.2013 hat jedes Kind zwischen dem vollendeten ersten und dritten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Viele Kommunen sind zeitig tätig geworden aber es fehlen, besonders in Ballungsgebieten – immer noch viele Kindergartenplätze im U-3 Bereich. Zunächst ist wichtig, sich zeitig um einen Kindergartenplatz zu bemühen. Falls Sie dennoch keine Zusage erhalten, sollten Sie sich zunächst an das Jugendamt wenden. Eltern, deren Kinder zum 01.08.2013 keinen Platz erhalten haben, können die Kommunalverwaltung vor dem Verwaltungsgericht verklagen. Dabei kommt zum einen in Betracht, sich mit einer erfolgreichen Klage einen der begehrten U-3 Plätze zu sichern. Welche Voraussetzungen dafür vorliegen müssen und wie sich die Erfolgsaussichten in der Praxis herausstellen, sollte frühzeitig mit einem Anwalt besprochen werden. Eine andere Möglichkeit besteht darin, die Kosten für eine private Betreuung einzuklagen, wenn man keinen Platz in einer öffentlichen Tageseinrichtung bekommen hat. In einem Präzedenzfall vor dem Oberverwaltungsgericht Mainz war eine Mutter erfolgreich, die rund 2.000,00 Euro für eine private Einrichtung bezahlt hatte. Außerdem besteht auch die Möglichkeit, die Kommune auf Schadensersatz zu verklagen, wenn ein Schaden dadurch entstanden ist, dass ein Elternteil nicht arbeiten kann, weil es keinen Betreuungsplatz für sein Kind erhalten hat. Was im konkreten Fall zu beachten ist und welcher Weg am meisten Erfolg verspricht, ist individuell mit einem Rechtsanwalt zu besprechen. In vielen Fällen übernimmt auch die Rechtschutzversicherung die Kosten des Verfahrens.