Seit März diesen Jahres mussten etliche Pauschal- sowie Flugreisen auf Grund der Corona-Krise und der damit einhergehenden Reisewarnungen des Bundesaußenministeriums abgesagt werden. Vielfach sind Anzahlungen auf den Reisepreis bereits geleistet worden, vielfach ist auch der gesamte Reisepreis bereits bezahlt. Festzustellen ist, dass die Reiseveranstalter bzw. die Fluggesellschaften sich von sich aus nicht melden und über weitere Abläufe berichten. In der Bundesregierung wurde darüber nachgedacht, Gutscheinlösungen verbindlich festzulegen, um Reiseveranstalter vor der Insolvenz zu bewahren. Letztlich blieb es hier jedoch bei Vorschlägen. Da vielfach über das Internet gebucht worden ist, ist für juristische Laien oft nicht ersichtlich, wer Ansprechpartner ist und wem gegenüber Forderungen geltend zu machen sind. Auch nachdem vielfach Reisewarnungen nicht mehr bestehen, stellt sich die Frage, ob man die gebuchte Reise antreten muss oder aber mit Hinweis auf die Corona-Krise stornieren kann.
Die Taktik der meisten Reiseveranstalter oder Flugunternehmen ist es, die Probleme auszusitzen und darauf zu hoffen, dass Forderungen nicht weiterverfolgt werden. Wir sorgen dafür, dass diese Taktik nicht aufgeht. REWISTO Rechtsanwalt Albrecht Mauer steht Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung, um Ihre berechtigten Ansprüche gegen Reiseveranstalter, Flugunternehmen und Hotels erfolgreich durchzusetzen.