Das im Bereich regenerativer Energien tätige Unternehmen PROKON hat Liquiditätsprobleme eingeräumt. Anlegern drohen hohe Investitionsverluste.
PROKON ist seit vielen Jahren in der Branche der regenerativen Energien tätig. Zur Finanzierung gab das Unternehmen Genussrechte in einem Volumen von ca. 1,4 Mrd. Euro – zumeist an Kleinanleger aus. PROKON lockte seine Anleger mit der Aussicht, durch eine Investition in regenerative Energien etwas Gutes für die Umwelt zu tun und zudem eine finanziell attraktive Kapitalanlage zu zeichnen.
Bei den Genussrechten von PROKON handelt es sich jedoch um spekulative Schuldverschreibungen. Für Anleger besteht das Risiko eines Totalverlustes. Einen Einlagenschutz gibt es bei solchen Genussrechten nicht.
Viele Anleger bangen nun um ihre Investition bei PROKON, die nicht selten als Altersvorsorge dienen sollte.
Eigenen Angaben zufolge hat PROKON aktuell Probleme, Anlegern ihr Geld zurückzuzahlen, das sie in Genussrechte investiert haben. Darüber hinaus stellt PROKON sogar in Aussicht, dass es demnächst zu einer Insolvenz wegen drohender Zahlungsunfähigkeit kommen könnte.
Im Falle einer Insolvenz droht den Inhabern von Genussrechten der Totalausfall. Genussrechtsinhaber werden als in der Regel nachrangige Gläubiger im Rahmen eines Insolvenzverfahrens schlechter gestellt als die übrigen Gläubiger.
Genussrechtsinhaber sollten sich rechtzeitig über ihre Möglichkeiten und Risiken des weiteren Vorgehens von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten lassen. Die REWISTO Rechtsanwälte aus Aachen bieten Ihnen eine umfassende juristische Prüfung Ihres PROKON Investments sowie die Geltendmachung etwaiger Ansprüche.
Zur Durchsetzung Ihrer Interessen berät Sie gerne Rechtsanwalt Dr. Beger.