Und wieder eine Entscheidung über die Höhe des Schadensersatzes bei unberechtigter Fotonutzung auf eBay. Das Amtsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 08.08.2014, Az. 57 C 3783/14 für die unerlaubte Verwendung eines fremden Fotos im Rahmen einer privaten Auktion auf eBay einen Schadensersatzbetrag i. H. v. 20 EUR festgesetzt. Einen Zuschlag wegen fehlender Urheberbenennung hat das Gericht abgelehnt. Nach Ansicht des Gerichtes erscheint schon fraglich, ob ein solcher Aufschlag bei Verletzung des Urheberrechtes im Rahmen einer eBay-Versteigerung vorzunehmen ist, weil eine Urheberbenennung hier weder marktüblich noch im Hinblick auf die kurze Dauer der Nutzung zum Schutz des Urheberpersönlichkeitsrechtes ansonsten geboten sei. Bei dem hier infrage stehenden Bild handelte es sich um ein Produktfoto, das abgebildete Produkt war ein typischer Haushaltsgegenstand, ein gebrauchtes Kabel-Modem. Das Angebot erfolgte im Rahmen einer privaten Auktion. Die hier ausgesprochenen Beträge können von daher nicht übertragen werden auf Auktionen eines Unternehmers.