Eine Behörde darf kostenlos Passfotos fertigen? Das geht gar nicht, dachte sich ein örtlicher Fotoladen und verklagte flugs die Behörde auf Unterlassung. Das Problem dahinter ist nachvollziehbar. Manches Fotogeschäft verdiente recht gut an Passfotos und investierte nicht wenig in die Erfüllung der Qualitätsanforderungen für biometrische Passfotos. Wenn dann die Behörde daher kommt und alles kostenfrei anbietet, fallen die Einnahmen weg und waren die Investitionen umsonst. Das Foto-Fachgeschäft sah das Angebot der Behörde als unlauteres Wettbewerbsverhalten, womit die Behörde darüber hinaus rücksichtslos in das Marktgeschehen eingreife, weil sie eine marktbeherrschende Stellung ausnutze. Die Klägerin machte also nicht nur Ansprüche aus dem Wettbewerbsrecht geltend, sondern auch solche aus dem Kartellrecht, weil sie auf eine marktbeherrschende Stellung der Behörde abstellte. Das Landgericht Münster entschied mit Urteil vom 22.03.2013, dass die Behörde weiterhin die kostenfreie Anfertigung biometrischer Passfotos anbieten darf und wies die Klage des Foto-Fachgeschäftes ab. Der Grund liege darin, dass die Behörde bei Fertigung der Fotos gerade keine geschäftliche Handlung vornehme, weil sie weder zu Gunsten eines eigenen noch eines fremden Unternehmens handele. Der geltend gemachte wettbewerbsrechtliche Anspruch auf Unterlassung kann sich aber nur gegen eine geschäftliche Handlung richten, fehlt diese, dann ist der Anspruch abzuweisen. Über den kartellrechtlichen Anspruch entschied das Landgericht nicht, da es hierfür unzuständig war.
Was das Leid des Geschäftes ist, das ist natürlich die Freude des betroffenen Bürgers. Die Behörde bietet weiterhin die Fotos kostenfrei an.