Mit Urteil vom 29.10.2014 hat das Amtsgericht München, Az. 58 C 25768/13, entschieden, dass für das rechtswidrige Anbieten eines Hörbuches in einer P2P-Tauschbörse ein Schadensersatz von 300 EUR anzunehmen ist. Daneben hat das Amtsgericht der Klägerin einen Anspruch auf Erstattung der so genannten Abmahngebühren zugesprochen, und zwar i. H. v. 506 EUR, ausgehend von einem Streitwert i. H. v. 10.000 EUR.