Kaum ebbt die Abmahnwelle der Filesharing-Fälle ab, lassen sich Unternehmen und Rechtsanwälte neue Gewinnmodelle einfallen. Es werden Abmahnungen wegen vorgeblichen Streamings auf Porno-Seiten, vor allem der Seite´“ RedTube“, versandt. Abmahnerin ist The Archive AG und die Kanzlei, die die Abmahnungen ausspricht ist eine alte Bekannte im Bereich Filesharing-Abmahnungen, die Kanzlei Urmann+Collegen (U+C). Was wird hier abgemahnt? Streaming bedeutet das bloße Ansehen eines Clips oder Films ohne Download, also ohne ausdrückliche Speicherung des Clips oder Films auf dem Rechner. Weil aber auch ein Streaming nur möglich ist über temporäre Zwischenspeicherung im Arbeitsspeicher des PC gilt einigen (aber nicht allen) Juristen auch dieser Vorgang als unzulässiges Vervielfältigen im urheberrechtlichen Sinne. Ein Vervielfältigen steht nur dem Urheber oder Rechteinhaber zu und muss mit dessen Einverständnis erfolgen. Ein Urheberrechtsverstoß bei Vervielfältigung zum privaten Gebraucht ist nur dann unzulässig, wenn zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Ob das bei RedTube der Fall ist, das ist gar nicht eindeutig, weil dort auch von der Pornoindustrie, sprich den Rechteinhabern, Clips und Videos eingestellt werden sollen. Das vervielfältigte oder auch kopierte Werk muss darüber hinaus eine für den Urheberrechtsschutz erforderliche Schöpfungshöhe erreichen. Letzteres hat das Landgericht München für einzelne Pornofilme abgelehnt. Wie man sieht sind die Abmahnungen in einigen Punkten angreifbar und stehen nicht so sicher da, wie ihre Verfasser einen Glauben machen wollen. Das eigentliche Problem aber ist: wie kamen die Abmahner an die IP-Adressen der Abgemahnten? Hierzu kursieren einige Varianten in Netz und anwaltlichen Schriftsätzen, die jedoch alle bisher nur Gerüchte sind. Sollten die IP-Adressen über nicht zulässige Methoden ermittelt worden sein, wie das von einigen IT-Technikern und Spezialisten vermutet wird, so könnte dies insgesamt zu einer Unzulässigkeit der Abmahnungen führen. Was tun bei einer Abmahnung? Uns liegen mehrere dieser in unseren Augen zweifelhaften Abmahnungen vor. Wir müssen definitiv davor warnen die Abmahngebühren zu zahlen und die verlangte Erklärung ohne weiteres abzugeben.