Immer wieder ist die Höhe der Abmahngebühr Gegenstand von außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Im Filesharingbereich ist immer wieder von Bedeutung, welcherlei Streitwert für einen Film, einen Song, ein Hörbuch etc. anzusetzen ist. Das Amtsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 06.01.2015 einen Streitwert von 10.000 EUR für einen Film angesetzt. Den bisherigen Veröffentlichungen der Entscheidung ist allerdings nicht zu entnehmen, um welchen Film es sich hier gehandelt hat.