Immer wieder bereiten Erhöhungen der Versicherungsprämien Ärger. Die Erhöhungen gehen zumeist am Jahresanfang zu, weswegen wir das zum Anlass nehmen wollen kurz auf das Problem und die damit verbundene Chance hinzuweisen. Einmal kann sich eine Prämienerhöhung aus einer vereinbarten Dynamisierung ergeben. In diesem Fall führt die Erhöhung ebenfalls zu einer Erhöhung des Versicherungsanspruchs und ist daher in der Regel gewollt. Andererseits werden vielfach Prämien erhöht, ohne dass sich die Versicherungsleistung ändert. In diesem Fall steht dem Versicherungsnehmer gem. § 40 VVG ein Kündigungsrecht zu. Dieses muss allerdings innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ausgeübt werden. Um den Zugang beweisen zu können, empfiehlt sich, die Kündigung mit Einschreiben und Rückschein zu versenden. Der Versicherer ist allerdings verpflichtet, über das Kündigungsrecht ordnungsgemäß zu belehren. Tut er dies nicht, beginnt die Monatsfrist erst mit der entsprechenden vollständigen Mitteilung. Ob die Mitteilung vollständig und rechtlich ausreichend ist, kann manchmal streitig sein. Um eine unliebsame Prämienerhöhung abzuwehren, lohnt es sich daher, in jedem Fall, die Belehrung des Versicherers zur Kündigungsfrist überprüfen zu lassen.