Am 10.10.2013 freute sich Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Jutta Behle über eine Einladung von der CDU Roetgen sowie einigen weiteren interessierten Zuhörern in die Gaststätte Zum Hövel. Frau Behle hielt einen Vortrag zu einem ihrer Kerntätigkeitsgebiete – dem Arzthaftungsrecht auf Patientenseite. Frau Behle stellte die Wege zum Nachweis eines Behandlungsfehlers ebenso dar wie die Ansprüche, die dem Patienten infolge dessen zustehen können. Sie ging auch auf die Möglichkeiten ein, die Ansprüche der Patienten durchzusetzen. Frau Behle informierte dabei auch über die Änderungen durch das Patientenrechtegesetz. Dass die Zuhörer von dem Thema betroffen waren, zeigten sie durch großes Interesse und durch zahlreiche Fragen, aus denen sich eine lebhafte Diskussion entwickelte.