Offene Immobilienfonds befinden sich seit Jahren in der Krise. Mit Ausbruch der Immobilien- und Finanzkrise im Jahre 2008 geriet dieser ursprünglich als sicher geltende Investmentbereich erheblich ins Schwanken. Konsequenzen waren nicht nur über Jahre hinweg andauernde Schließungen einiger Fonds, sondern in einigen Fällen auch deren Auflösung. Anleger haben teils mit erheblichen Investitionsverlusten zu rechnen. Dennoch wurden Immobilienfonds von Bank- und Anlageberatern weiterhin als „Betongold“ und „sicher wie Festgeld“ vermarktet. Auf die Risiken wurden Anleger indes nicht hingewiesen. Auch ein Schwergewicht der Branche, der mit einem Gesamtvolumen von ca. 6 Mrd. Euro ausgestattete Immobilienfonds SEB ImmoInvest (WKN: 980230 / ISIN: DE0009802306), hat seit dem Ausbruch der Immobilien- und Finanzkrise mit erheblichen Liquiditätsproblemen zu kämpfen. Obwohl der eigentlich offene SEB ImmoInvest Fonds zwischen Oktober 2008 und Mai 2009 geschlossen war und seit Mai 2010 mit einer kurzen Ausnahme bis heute durchgehend geschlossen ist, Anlegern also eine Auszahlung ihres Kapitalanteils gegen Rücknahme der Fondsanteile verweigert wird, wurde der Fonds regelmäßig weiterhin damit beworben, dass der investierte Betrag jederzeit verfügbar und vollständig auszahlbar sei. Am 08.05.2012 erreichte die Krise der offenen Immobilienfonds einen neuen Höhepunkt. Das Fondsmanagement des SEB ImmoInvest gab bekannt, dass der Fonds bis zum 30.04.2017 abgewickelt werden soll. Diese Auflösung ist für die Anleger möglicherweise mit einem erheblichen Wertverlust verbunden. Seit der Ankündigung der Auflösung verlor der SEB ImmoInvest Fonds ca. 50 Prozent an Wert. Anlegern, denen die Fondsbeteiligung als „sichere Geldanlage“ verkauft wurde, sehen sich nun zu Recht als Opfer einer fehlerhaften Anlageberatung. Anlageberater hätten spätestens seit dem Ausbruch der Immobilien- und Finanzkrise über die erheblichen Risiken der Investition in Immobilienfonds aufklären müssen. Diese Pflichtverletzung ermöglicht geschädigten Anlegern die Geltendmachung einer Schadensregulierung gegenüber den beratenden Finanzinstituten. Zur Durchsetzung Ihrer Interessen berät Sie gerne Rechtsanwalt Dr. Beger.