Das IT Recht umfasst sowohl das gesamte Internetrecht als auch das Telekommunikationsrecht, das Datenschutzrecht und das EDV-Recht. Zu den Regelungsbereichen gehören:
Softwareverträge
Softwareverträge umfassen Softwareerstellungsverträge, Softwarewartungsverträge, Softwarepflegeverträge und Softwarelizenzverträge sowie auch Forschungs- und Entwicklungsverträge. Zu unterscheiden ist grundsätzlich zwischen Individualsoftware und Standardsoftware. Software kann sowohl gekauft, als auch gemietet oder geleast werden. Die Prüfung der Softwarekaufverträge, Softwaremietverträge und Softwareleasingverträge bedarf softwarespezifischer Kenntnisse wie auch Know-how der Besonderheiten der jeweiligen Vertragsmaterie. Insbesondere IT-Projekte können umfassende und komplexe Regelungsmaterien umfassen. Ein Fehler kann hier erhebliche Folgen haben. Fachspezifische Kenntnisse sind für eine kompetente Vertretung unerlässlich.
Hardwareverträge
Hardwareverträge können wie auch die Softwareverträge sowohl den Kauf als auch die Miete oder das Leasing betreffen. Auch hier bedürfen die Verträge jeweils spezifischer Kenntnisse der Materie. Die juristische Begleitung des Erwerbs einer EDV-Anlage hat auch die Pflege und Wartung der EDV-Anlage und die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft zu berücksichtigen. Auch hier ist der Fachmann gefragt. Wir helfen Ihnen gerne.
AGB für Software- und Hardwareverträge
Da Software– und Hardwareverträge oft als AGB benutzt werden, ist ein wesentlicher Teil des IT-Rechtes die Erstellung und Überprüfung von AGB. Was als Klausel im Individualvertrag noch wirksam ist, muss es als AGB–Klausel schon lange nicht mehr sein. AGB können voller Tretminen sein. Wir helfen Ihnen, sich zurechtzufinden.
Werbung/Affiliate/Banner/Layer
Ein Großteil des Internets finanziert sich mit Werbung, sei es über Banner, Layer, Interstitials, Prestitials, PopUp oder PopUnder. Die Geschäftsmodelle wie das der Affiliate-Werbung werden immer ausgefeilter und einfallsreicher. Der Einfallsreichtum führt aber oftmals auch zu Schutzrechtsverletzungen wie beispielsweise im Bereich der Ad-Words, wenn fremde Marken ausgenutzt werden. Was ist noch erlaubt und was ist schon illegal? Das Werberecht ist einer der Schwerpunkte unserer Beratung.
Onlineshop/AGB/Widerruf/Fernabsatz
Über Ihren Onlineshop können Sie Waren oder Dienstleistungen anbieten. Im Bereich des Fernabsatzes haben Sie aber bestimmte Regeln einzuhalten und diese werden für den Laien immer undurchsichtiger. Widerrufsbelehrungen und Anbieterkennzeichnung, datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung und Datenschutzinformationen, alles muss bedacht werden, sonst lauert der nächste Mitbewerber schon mit der Abmahnung. AGB können viele Auseinandersetzungen schon im Vorfeld klären, aber woher rechtswirksame AGB nehmen? Vom bekannten Copy&Paste ist strengstens abzuraten, und zwar nicht nur, weil das bereits eine Urheberrechtsverletzung sein kann. Der Dschungel der Fernabsatzregelungen wird immer dichter. Wenden Sie sich an uns, um auf der sicheren Seite zu sein.
Filesharing
Immer größere Bedeutung kommt mittlerweile den Filesharing–Fällen und den Abmahnungen der Musik– und Filmindustrie zu. Filesharing und die damit einhergehenden Probleme der Abmahnung gehören sowohl in den Bereich des IT-Rechtes als auch des gewerblichen Rechtsschutzes und auch des Strafrechtes. Ihr Fachanwalt für IT-Recht ist ebenso Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz als auch für Strafrecht, so dass Sie in allen drei Bereichen von einem Fachanwalt beraten werden.
Internetstrafrecht
Einen eigenen Bereich hat mittlerweile das Internetstrafrecht eingenommen. Hierzu gehören die Fälle des Filesharing wie auch die des Phishing, der Urheberrechtsverletzung, der Datenschutzverletzung, der Computersabotage und der Fälschung beweiserheblicher Daten.