Das Datenschutzrecht leitet sich aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung ab. Die Verarbeitung Personenbezogener Daten und deren Nutzung ist nur zulässig, wenn entweder das Bundesdatenschutzgesetz oder aber eine der anderen zahlreichen speziellen Rechtsvorschriften sie erlaubt oder anordnet oder soweit der Betroffene eingewilligt hat. Eine unerlaubte Gewinnung Personen-bezogener Daten führt im Ergebnis zu einem Verwertungsverbot. Wer unzulässig erhobene Daten speichert, kann sich strafbar machen.
Zu den das informationelle Selbstbestimmungsrecht schützenden Vorschriften gehören vor allem:
- Vorschriften des Sozialdatenschutzes
- Vorschriften über die Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Einsichtsrechte
- Registerpflichten
- Verschwiegenheitspflichten
- Auskunftsansprüche