Das Verlagsrecht regelt im wesentlichen die Rechtsbeziehung zwischen Urheber / Verfasser und Verlag und das Recht des Verlages zur Vervielfältigung und Verbreitung. Typische Verträge im Verlagsrecht sind der Verlagsvertrag, der Lizenzvertrag, der Übersetzervertrag, der Bestellvertrag, der Optionsvertrag, der Herausgebervertrag, der Illustrationsvertrag und der Fotografievertrag. Von erheblicher Bedeutung im Verlagsrecht ist der Titelschutz ( Werktitelschutz) und die Möglichkeit der Titelschutzanzeige.