Gegenstand des Strafrechts sind Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sowie deren Verfolgung durch staatliche Organe, wie Kriminalpolizei, Steuerfahndung, Staatsanwaltschaft.
Die anwaltliche Tätigkeit umfasst hierbei insbesondere die Strafverteidigung, die Durchführung von Privatklagen sowie die Stellung von Strafanträgen und Strafanzeigen.
Die Strafverteidigung beginnt jedoch nicht erst im Gerichtssaal sondern bereits im Vorfeld durch Einleitung entsprechender Ermittlungen, wie polizeilichen und staatsanwaltlichen Vernehmungen, Durchsuchungen und der Beschlagnahme von Gegenständen. Zur Vermeidung von später oftmals kaum zu revidierenden Fehlern im Umgang mit den Strafverfolgungs- und vollzugsbehörden ist eine frühzeitige Beratung und Vertretung durch einen spezialisierten Verteidiger meist unerlässlich.