Wir beraten unsere Mandanten in Fragestellungen des Renten- und Sozialversicherungsrechts. Die Prüfung sozialhilferechtlicher Fälle bilden einen weiteren Schwerpunkt der täglichen Beratungspraxis. Gerade im Bereich der sozialrechtlichen Leistungsverwaltung lassen sich durch die frühzeitige Inanspruchnahme kompetenter Beratung Fehler im Umgang mit den zuständigen Behörden vermeiden.
Schwerpunkte im Einzelnen:
- Altersrente, Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrente
- Beratung beim Abschluss und Überprüfung von Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsverträgen
- Beratung und Formulierung erforderlicher Anträge; z.B. Antrag auf Arbeitslosen- und Krankengeld
- Rehabilitationsrecht
- Beratung und Vertretung in Antrags-, Widerspruchs- und Klageverfahren
- Schwerbehindertenrecht
- Recht der gesetzlichen Unfallversicherung