Die Beratung und Vertretung in mietrechtlichen Mandaten erstreckt sich auf die Gebiete des Wohnraummietrechts, des gewerblichen Mietrechts und des Pachtrechts.
Ein Spezialgebiet sind Verlauf und Auseinandersetzung von Mietverhältnissen in der Insolvenz und in der Zwangsversteigerung.
Schwerpunkte im Einzelnen:
- Gestaltung, Überprüfung und Optimierung von Mietverträgen
- Kündigung und Kündigungsschutz, Verlängerung und Aufhebung von Wohn- und Gewerberaummietverhältnissen
- Räumung und Räumungsvollstreckung
- Beratung und Vertretung bei Auseinandersetzungen über Mängel und Schäden der Mietsache
- Auseinandersetzungen bei Mieterhöhungen, Schönheitsreparaturen und vertragswidrigem Verhalten
- Mietinkasso