Unabhängig von der Frage der Gesellschaftsform gehören Konflikte zwischen Gesellschaftern zu den häufigsten gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten. Abgesehen von der persönlichen Belastung, die derartige Konflikte für die Gesellschafter mit sich bringen, wird hierdurch in der Regel zugleich auch der wirtschaftliche Fortbestand der Gesellschaft in erheblichem Maße gefährdet. Gerade in Gesellschaften, an denen nur wenige Gesellschafter beteiligt sind, übersteht eine Gesellschaft den Ausgang einer langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzung nur in den seltensten Fällen. Wechselseitige Ausschließungs- und Abberufungsbeschlüsse, welche sodann im Klagewege angefochten werden, führen meistens zur Führungs- und Handlungsunfähigkeit der Gesellschaft und damit geradewegs in die Insolvenz. Hohe wirtschaftliche Werte werden auf diesem Wege innerhalb kürzester Zeit vernichtet und haben nicht selten auch die private Insolvenz der Gesellschafter zur Folge.
Dies zu verhindern ist das Ziel eines Wirtschaftsmediationsverfahrens. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit können die Gesellschafter ihren Konflikt mit Hilfe eines Mediators kurzfristig beilegen und die Basis für eine weitere gemeinsame Arbeit begründen. Sollte dies nicht zielführend sein, so kann am Ende eines Mediationsverfahrens auch die einvernehmliche Auseinandersetzung der Gesellschaft stehen. Die Mediation ist vom Grundsatz ergebnisoffen. Viele verschiedene Lösungen sind denkbar. Entscheidend ist lediglich, dass eine im Interesse aller am Konflikt Beteiligter liegende Lösung gefunden wird. Ressourcen werden dadurch geschont und die Gesellschafter können ihre Energie kurzfristig wieder in die Gesellschaft einbringen oder sich neuen Projekten widmen.
Wir vertreten Ihre Interessen sowohl im Rahmen von gerichtlichen als auch bei außergerichtlichen Mediationsverfahren mit gesellschaftsrechtlichem Charakter. Rechtsanwalt Dr. René Gülpen ist ausgebildeter Anwaltmediator der Deutschen Anwaltakademie und darüber hinaus erfolgreicher Absolvent des Fachanwaltkurses im Handels- und Gesellschaftsrecht. Er ist daher mit den Methoden der Mediation und mit dem Ablauf eines Mediationsverfahrens bestens vertraut. Darüber hinaus verfügt er über spezialisierte Kenntnisse im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts, um die rechtlichen Grundlagen des Konfliktes umfassend beurteilen zu können.