Mediation

    Erbrechtsmediation

    Die Anzahl möglicher Konfliktfelder ist gerade im Bereich des Erbrechts groß. So kommt es im Rahmen von Erbfällen häufig vor, dass sich Familienmitglieder plötzlich in einer Erbengemeinschaft wiederfinden und von einem auf den anderen Tag sämtliche Entscheidungen in Bezug auf den Nachlass gemeinsam treffen und eine Lösung im Hinblick auf die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft finden müssen. Dass es dabei zu Konflikten kommt, ist der Regelfall. Eine gerichtliche Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft kann lediglich mittels einer sog. Erbteilungsklage herbeigeführt werden. Diese setzt jedoch die Teilungsreife des Nachlasses voraus, welche in der Regel erst dann gegeben ist, wenn der gesamte Nachlass zuvor „versilbert“ wurde. Da jedoch auch im Zusammenhang mit der Veräußerung von Nachlassgegenständen oftmals keine Einigkeit unter den Erben erzielt werden kann, sind Teilungsversteigerungen von Nachlassgegenständen der eigentlichen Erbteilungsklage häufig vorgelagert. Es schließen sich dann oft Streitigkeiten über ausgleichungs- und/oder anrechnungspflichtige, lebzeitige Zuwendungen oder die Frage nach der Berücksichtigung von Pflegeleistungen an.

    Darüber hinaus stellen Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen oder Pflichtteilsergänzungsansprüchen häufig eine Belastungsprobe für die persönlichen Beziehungen der Beteiligten untereinander dar. Damit der Familienfrieden bei derartigen Auseinandersetzungen keinen dauerhaften Schaden nimmt, sollte gerade im Bereich des Erbrechts vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung ein Mediationsverfahren in Betracht gezogen werden.

    Wir vertreten Ihre Interessen sowohl im Rahmen von gerichtlichen als auch bei außergerichtlichen Mediationsverfahren mit erbrechtlichem Charakter. Rechtsanwalt Dr. René Gülpen ist ausgebildeter Anwaltmediator der Deutschen Anwaltakademie und darüber hinaus Fachanwalt für Erbrecht. Er ist daher mit den Methoden der Mediation und mit dem Ablauf eines Mediationsverfahrens bestens vertraut. Darüber hinaus verfügt er über spezialisierte Kenntnisse im Bereich des Erbrechts, um die rechtlichen Grundlagen des Konfliktes umfassend beurteilen zu können.

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