Miet- und Wohnungseigentumsrecht

    Immobilienrecht

    Die Beratung im Immobilienrecht umfasst neben dem klassischen Bereich des Mietrechts auch das private Baurecht.

    Schwerpunkte im Einzelnen:

    • privates und gewerbliches Mietrecht
    • Wohnungseigentumsrecht
    • Erbbaurecht
    • Gestaltung und Überprüfung von Mietverträgen
    • Prüfung und Erstellung von Nebenkostenabrechnungen
    • Beratung und Vertretung bei Auseinadersetzungen zwischen Vermietern und Mietern
    • Grundstückskauf und Grundstücksverkauf
    • Privates Baurecht
    • Überprüfung und Erstellung von Architektenverträgen
      • Auseinandersetzung mit Handwerkern und Bauunternehmern
      • Beratung in Haftungsfragen
      • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung

    Ihre Ansprechpartner