Die Beratung im Immobilienrecht umfasst neben dem klassischen Bereich des Mietrechts auch das private Baurecht.
Schwerpunkte im Einzelnen:
- privates und gewerbliches Mietrecht
- Wohnungseigentumsrecht
- Erbbaurecht
- Gestaltung und Überprüfung von Mietverträgen
- Prüfung und Erstellung von Nebenkostenabrechnungen
- Beratung und Vertretung bei Auseinadersetzungen zwischen Vermietern und Mietern
- Grundstückskauf und Grundstücksverkauf
- Privates Baurecht
- Überprüfung und Erstellung von Architektenverträgen
- Auseinandersetzung mit Handwerkern und Bauunternehmern
- Beratung in Haftungsfragen
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung