Das Erbrecht umfasst alle Fragestellungen im Zusammenhang mit den vermögensrechtlichen Folgen des Todes eines Menschen, einschließlich der damit verbundenen steuerrechtlichen Aspekte. Zu unseren Leistungen in diesem Rechtsgebiet gehört selbstverständlich auch, dass wir Sie umfassend über die Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der Erbfolgeplanung durch Testamente und Erbverträge, einschließlich derUnternehmensnachfolgeplanung sowie über die Möglichkeiten einer vorweggenommenen Erbfolge beraten und Ihren Wünschen entsprechend umsetzen. Zudem vertreten wir Ihre Interessen bei allen Streitigkeiten mit Hinterbliebenen, insbesondere in Bezug auf Testamentsanfechtung, der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und derTestamentsauslegung. Des Weiteren beraten wir Sie aber auch in Bezug auf dieNachlassabwicklung und über die Möglichkeiten einer Testamentsvollstreckung.