Das EDV-Recht beschäftigt sich insbesondere mit folgenden Themen:
- Soft- und Hardwareverträge
- Lizenzverträge Entwicklung AGB für Webhosting etc.
- Wartungs-Updatetverträge
- ASP-Verträge
- Datenschutz- und Jugendschutz
- Urheberschutz von Softwareentwicklungen