Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert umfasst die Kosten, die aufgewendet werden müssen, um am Bewertungsstichtag ein gleichwertiges Objekt wiederbeschaffen zu können. Hierzu gehört nicht nur der Wert des einzelnen Wirtschaftsgutes selbst, sondern hierzu zählen sämtliche Nebenkosten wie z.B. für Fracht, Montage, Installation und Fundament.