Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Bürger zu den staatlichen Behörden der Städte, Gemeinden und Kreise (Städteregion) sowie des Landes NRW und der Bundesrepublik Deutschland. Behördlich tätig sind auch die Anstalten des öffentlichen Rechts wie beispielsweise die staatlichen Hochschulen oder Rundfunkanstalten.
Die Gestaltung der Rechtsverhältnisse zwischen den Bürgern und den Behörden erfolgt zumeist durch Bescheide. Belastende Bescheide sind beispielsweise ordnungsbehördliche Verfügungen, die Versagung von Anträgen oder selbstständige Auflagen und Nebenbestimmungen zu Erlaubnissen und Genehmigungen. Auch negative Abschlusszeugnisse, Prüfungsentscheidungen oder statusberührende Anordnungen in öffentlich-rechtlichen Sonderverhältnissen wie dem Schulrecht oder Beamtenrecht können für den Bescheidadressaten belastend sein.
Begünstigende Verwaltungsakte erweitern regelmäßig den Rechtskreis des Antragstellers und dienen der Legitimation seines Anspruches auf Erteilung von Genehmigungen oder Erlaubnisse beispielsweise im öffentlichen Baurecht oder Immissionsschutzrecht. Solche begünstigenden Verwaltungsakte führen nicht selten zu Belastungen Dritter, beispielsweise den nachteilig betroffenen Nachbarn einer baulichen Anlage oder Betriebsstätte. Mithilfe sogenannter drittschützender Normen des öffentlichen Rechts können sich nachteilig betroffene Nachbarn gegen Genehmigungen oder Erlaubnisse zur Wehr setzen, die dem Vorhabenträger erteilt wurden.
Ein bedeutsames Instrument zur umfassenden und insbesondere räumlichen Gestaltung von Rechtsverhältnissen sind Pläne und Programme. Zu nennen sind hier der Bebauungsplan oder die überörtliche Fachplanung. Im Planaufstellungsverfahren haben die Bürger die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken zur beabsichtigten Plangebung vorzutragen oder sich gegen die Satzung bzw. den Planfeststellungsbeschluss gerichtlich zur Wehr zu setzen.
Gelegentlich werden auch im Verwaltungsrecht sogenannte öffentlich-rechtliche Verträge zwischen Bürger und Behörde abgeschlossen, die wie der Erschließungsvertrag dazu dienen, Maßnahmen der Leistungsverwaltung umzusetzen.
Aufgrund der Regelungsdichte im öffentlichen Recht können eine unabsehbare Vielzahl von Rechtsverhältnissen im Verwaltungsrecht entstehen. Gemeinsam sind den Rechtsverhältnissen die Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz und die prozessualen Erfordernisse im verwaltungsgerichtlichen Rechtsstreit nach der Verwaltungsprozessordnung. Das Verwaltungsrecht ist überdies durch strenge Form- und Fristbestimmungen geprägt, über die behördlicherseits mit Rechtsmittelbelehrungen informiert wird.