Verkehrswert
Der Verkehrswert (Gemeiner Wert) wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Gegenstandes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse bleiben außer Betracht. Der Verkehrswert entspricht dem Gemeinen Wert (§ 9 Abs. 2 Bewertungsgesetz; § 141 Bundesbaugesetz).
Der Verkehrswert eines Objektes wird durch die jeweilige Marktlage in der betreffenden Branche bestimmt. Die Wertermittlung setzt deshalb eine eingehende Marktkenntnis des Sachverständigen voraus. Im Übrigen sei auf die Ausführungen zu "Liquidationswert" verwiesen.