Technische Nutzungsdauer
Hierunter versteht man die bei der Bewertung eines Objektes zugrunde zu legende tatsächliche Nutzungsdauer (Lebensdauer) in Jahren, wie sie in Anlehnung an die Bewertungsrichtlinie Wert R/Anlage 5 für eine Auswahl von Wirtschaftsgütern festgelegt ist. Diese technische Nutzungsdauer ist nicht zu verwechseln mit der sog. betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, wie sie in den amtlichen AfA-Tabellen des Bundesministers der Finanzen festgelegt ist. Letztere ist in der Regel kürzer.