Sozialplan
Als Gegenleistung für Betriebsänderungen (s. auch "Betriebsänderung"), die wesentliche Nachteile für die Belegschaft mit sich bringen, verlangt der Betriebsrat in der Regel den Abschluss eines Sozialplanes. Durch den Sozialplan sollen die Nachteile für die Belegschaft ausgeglichen oder abgemildert werden. In der Regel erfolgt der Ausgleich über Abfindungszahlungen an die betroffenen Mitarbeiter. Es kommen aber auch Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen sowie Einarbeitungszuschüsse an Unternehmen, die den entlassenen Mitarbeitern neue Arbeitsplätze anbieten, in Betracht.
Kommt keine Einigung über den Sozialplan zustande, so entscheidet die Einigungsstelle über die Aufstellung eines Sozialplanes. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.