Glossar

    Glossar

    A B C D E F G H I K L M N O P Q R S T U V W Z

    Sozialplan

    Als Gegenleistung für Betriebsänderungen (s. auch "Betriebsänderung"), die wesentliche Nachteile für die Belegschaft mit sich bringen, verlangt der Betriebsrat in der Regel den Abschluss eines Sozialplanes. Durch den Sozialplan sollen die Nachteile für die Belegschaft ausgeglichen oder abgemildert werden. In der Regel erfolgt der Ausgleich über Abfindungszahlungen an die betroffenen Mitarbeiter. Es kommen aber auch Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen sowie Einarbeitungszuschüsse an Unternehmen, die den entlassenen Mitarbeitern neue Arbeitsplätze anbieten, in Betracht.

    Kommt keine Einigung über den Sozialplan zustande, so entscheidet die Einigungsstelle über die Aufstellung eines Sozialplanes. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.

    Downloads
    Hier finden Sie alle Vollmachten und Erklärungen die für die Mandatserteilung und Bearbeitung erforderlich sind, sowie weitere Informationen zu unseren Beratungsprodukten.
    Webakte
    Mit der WebAkte bieten wir unseren Mandanten einen besonderen Service. Sie profitieren selbst von erheblichen Zeit- und Kostenersparnissen in der täglichen Kommunikation.
    Glossar
    Im REWISTO Glossar können Sie zahlreiche Rechtsbegriffe nachschlagen. Hier finden Sie schnell verständliche Erklärungen zu diversen Fachtermini.