Softwareveträge
Zu den Softwareverträgen gehören Softwareerstellungsverträge, Softwarewartungverträge und Softwarepflegeverträge und Softwarelizenzverträge wie in Bereichen auch Forschungs- und Entwicklungsverträge. Zu unterscheiden ist dabei grundsätzlich zwischen Individualsoftware und Standartsoftware. Software kann sowohl gekauft, als auch gemietet oder geleast werden. Die Prüfung der Softwarekaufverträge, Softwaremietverträge und Softwareleasingverträge bedarf softwarespezifischer Kenntnisse wie auch der Besonderheiten der jeweiligen Vertragsmaterie. Insbesondere IT-Projekte können umfassende und komplexe Regelungsmaterien umfassen. Ein Fehler kann hier erhebliche Folgen haben. Fachspezifische Kenntnisse sind für eine kompetente Vertretung unerlässlich.