Sanierungsrecht
Angesichts der Komplexität dieser Rechtsmaterie ist eine kompetente Beratung oftmals unerlässlich. Diese erfolgt in unserer Kanzlei durch Rechtsanwälte, die seit mehreren Jahren selbst als Insolvenzverwalter tätig sind und daher über reichhaltige Erfahrung im Umgang mit den Beteiligten verfügen.
Neben der klassischen rechtlichen Beratung von Gläubigern und Schuldnern in der Unternehmenskrise begleiten wir die Durchsetzung ihrer Belange im Rahmen eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens.
Schuldnerunternehmen in der Krise begleiten wir von der Erstellung einzelner Sanierungskonzepte über die Durchführung des Krisenmanagements bis hin zur Insolvenzabwicklung, in geeigneten Fällen mit Erstellung von Insolvenzplänen.
Schließlich beraten wir in Verfahren der Restschuldbefreiung von Privatpersonen.
Schwerpunkte im Einzelnen:
- Schuldner- und Gläubigerberatung im Vorfeld der Insolvenz
- Sanierungsberatung und Erarbeitung von Umstrukturierungsmaßnahmen
- Krisenmanagement
- Liquidationen
- Beratung bei Unternehmenskäufen aus der Insolvenz
- Abwicklung von Insolvenzverfahren/Erstellung von Insolvenzplänen zur Unternehmenssanierung
- Beratung in Insolvenzstreitigkeiten
- Beratung von Geschäftsführern