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    Niederländisches Recht

    Das juristische Spezialgebiet NL-Rechtsstreitigkeiten umfasst zum einen Rechtsangelegenheiten, die zwar unter deutsche Rechtsnormen fallen, aber eine Berührung zu den Niederlanden aufweisen und zum anderen Rechtsangelegenheiten, auf die niederländisches Recht anwendbar ist, aber vor einem deutschen Gericht verhandelt werden.

    Typische Beratungsfelder sind hier:

    Arbeitsrecht

    Gegenstand des grenzüberschreitenden Arbeitsrechts ist zum einen die präventive Beratung des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers in grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen:

    Arbeitsverhältnisse, bei denen der Beschäftigungsstaat nicht der Sitzstaat des Arbeitgebers ist

    Arbeitsverhältnisse, bei denen der Beschäftigungsstaat nicht der Wohnsitzstaat des Arbeitnehmers ist

    Hierbei geht es vorrangig um die Beratung zu Beginn des Arbeitsverhältnisses, d. h. um die Gestaltung des Arbeitsvertrages, aber auch um besondere Absprachen im laufenden Arbeitsverhältnis. Dabei ist zuerst zu entscheiden, ob eine Rechtswahl im Arbeitsvertrag getroffen werden soll und welches Recht – niederländisches oder deutsches Recht – auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden ist. Inhaltlich sind insbesondere Fragen einer möglichen Befristung des Arbeitsverhältnisses, einer Probezeit, der Teilzeitarbeit, der Kündigungsfristen, der Urlaubsansprüche und der Gratifikationen wie Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld zu klären. Unabhängig vom Arbeitsvertrag ist zu überprüfen, ob und in welcher Weise im Arbeitsverhältnis Kündigungsschutz gegeben ist. Eine Rolle hierbei spielt in Deutschland das Kündigungsschutzgesetz, aber auch der besondere Kündigungsschutz für Schwangere, Schwerbehinderte und Betriebsratsmitglieder sowie Kündigungsschutzvorschriften aus Tarifverträgen.

    Zum anderen befasst sich das grenzüberschreitende Arbeitsrecht mit konkreten Störungen im grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnis, wie z. B.:

    • Vorbereitung von Kündigungen/Abmahnungen
    • Rechtsschutz gegen Kündigungen/Abmahnungen
    • Vorbereitung einer Versetzung
    • Rechtsschutz gegen eine Versetzung
    • Realisierung/Abwehr von Abfindungen
    • Vereinbarung/Überprüfung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes
    • Gehaltsklagen
    • Vertretung in der Insolvenz des Arbeitgebers

    Sozialrecht

    Grenzüberschreitend ist vorrangig das Sozialversicherungsrecht von Interesse. Wichtige Sozialversicherungszweige sind hier die Krankenversicherung, die Rentenversicherung, die Unfallversicherung und die Arbeitslosenversicherung. Dabei geht es zunächst um die Frage, in welchem Land die Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden müssen. Danach ist zu prüfen, in welchem Land Ansprüche aus den verschiedenen Versicherungszweigen geltend gemacht werden können. Es ist durchaus möglich, dass nicht in dem Land, in welchem die Versicherungsbeiträge gezahlt worden sind, auch ein Leistungsanspruch besteht. So hat z. B. ein Arbeitnehmer mit Wohnsitz in den Niederlanden, der in Deutschland gearbeitet hat und für den in Deutschland die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt worden sind, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Arbeitslosengeld in den Niederlanden. Wichtiges grenzüberschreitendes Thema ist auch das Kindergeld.

    Recht des Handelsvertreters mit Auslandsbezug

    Viele niederländische Unternehmen schalten in Deutschland Handelsvertreter ein, um ihre Produkte in Deutschland zu verkaufen. Dabei entsteht Beratungsbedarf bei der Gestaltung des Vertrages und bei Störungen im Vertragsverhältnis. Häufig werden Fragen gestellt im Zusammenhang mit Provisionen, der Möglichkeit der Kündigung des Vertrages und der Kündigungsfristen sowie den Voraussetzungen des Ausgleichsanspruches.

    Gestaltung von Verträgen und AGB im Geschäftsverkehr NL - D

    Im internationalen Handel sind gute vertragliche Absprachen mit dem jeweiligen Vertragspartner wichtig. Dabei hat der Unternehmer zu beachten, dass die Vertragsvorlagen und AGB, die er für seine nationalen Geschäfte benutzt, nicht ausreichen, um alle regelungsbedürftigen Umstände im internationalen Handel abzudecken. Die erste Frage ist auch hier, welches Recht anwendbar ist. Oft verpasst der Unternehmer jedoch auch Chancen, die er im internationalen Handel nutzen könnte. So ist es international oft möglich, weitreichendere Sicherungsrechte zu vereinbaren, als im nationalen Recht vorgesehen.

    Gründung und Betreuung von deutschen Tochtergesellschaften

    Viele niederländische Unternehmen wollen ihre Produkte nicht von den Niederlanden aus nach Deutschland vertreiben, sondern einen Sitz in Deutschland errichten. Wir beraten Sie, welche Möglichkeiten Sie haben und welche Möglichkeit für Sie persönlich die beste ist. Dabei kann es sich um eine unselbständige Niederlassung als Betriebsstätte handeln, aber auch selbständige Tochtergesellschaften wie z. B. die GmbH oder die Aktiengesellschaft. Auch die Gründung von Personen(handels)gesellschaften wie OHG, KG oder die Gesellschaft bürgerlichen Rechts kommt in Betracht. Nach der Gründung der Gesellschaft betreuen wir Sie auch gerne weiter in juristischen Fragen. Dabei spielen Fragen im Zusammenhang mit der Rechtsstellung der Gesellschafter und des Geschäftsführers immer wieder eine Rolle.

    Abwicklung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen

    In grenzüberschreitenden Sachverhalten spielt das Schadensersatzrecht häufig eine wichtige Rolle. Dabei sind viele Bereiche betroffen. Insoweit ist an das Straβenverkehrsrecht zu denken, aber auch an die Produkthaftung oder die Haftung eines Geschäftsführers/Vorstandes bzw. eines Gesellschafters einer GmbH oder einer AG. Wir unterstützen Sie bei der Realisierung von eigenen Schadensersatzansprüchen, aber auch bei der Abwehr gegen Sie gerichteter Schadensersatzansprüche.

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