Medizin- und Artztrecht
Das Gebiet des Medizin- und Arztrechts ist wie kaum ein anderes Rechtsgebiet aufgrund zahlreicher Reformen und Reformvorhaben einem ständigen Wandel unterworfen. Durch stetige Fortbildung konzentrieren wir uns darauf, dem damit einhergehenden wachsenden Beratungsbedarf gerecht zu werden und mit der bestmöglichen Reaktionszeit Lösungen auf höchstem Niveau zu erarbeiten. So begleiten wir Leistungsträger während ihrer beruflichen Tätigkeit und vertreten ihre (wirtschaftlichen) Interessen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Beratung und Durchführung von Praxisgründungen, Kooperationen und Praxisveräußerungen. Schließlich vertreten wir die Interessen von Patienten und Ärzten in Arzthaftungsfällen.
Schwerpunkte im Einzelnen:
- Beratung und Durchführung von Kooperationen
- Vertrags(zahn)arztrecht
- Praxisgemeinschaft/Gemeinschaftspraxis
- Kassenzulassung
- Medizinisches Versorgungszentrum
- Wirtschaftlichkeitsprüfung/Gebührenrecht
- Integrierte Versorgung
- Praxisbudgetierung
- Berufsrecht
- Ärztliche Schweigepflicht/Datenschutz
- Approbation/Berufserlaubnis
- Marketing im Bereich zulässiger Werbung
- Arzthaftungsrecht
- Praxisübernahme- und Nachfolge
- Praxisan- und verkauf
- Nachfolgeregelungen
- Praxismietverträge