Mediation
Zahlreiche Konflikte können nur durch einen sehr hohen Zeit- und Kostenaufwand auf gerichtlichem Wege geklärt werden. Nicht immer steht dabei am Ende der gewünschte Erfolg. Aber selbst wenn eine Partei in einem Rechtsstreit vor Gericht obsiegt, sind die persönlichen Beziehungen der Parteien untereinander in der Regel dauerhaft gestört. Dies führt insbesondere im Rahmen von familiären oder gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen zu unbefriedigenden Ergebnissen. Mediation bezeichnet eine Form der Konfliktbeilegung, bei der die Konfliktparteien mit Hilfe eines allparteilichen Dritten, dem sog. Mediator, zu einer gemeinsamen Vereinbarung gelangen, durch welche der Konflikt beendet wird. Die Interessen und Bedürfnisse der Parteien stehen dabei im Rahmen der Lösungsfindung im Vordergrund. Mit Hilfe eines Mediationsverfahrens kann daher außerhalb der Öffentlichkeit ein für alle Beteiligten interessengerechtes Ergebnis erzielt werden, das zugleich dazu führt, dass sich niemand als Verlierer fühlen muss.
Wir vertreten Ihre Interessen sowohl im Rahmen von gerichtlichen als auch bei außergerichtlichen Mediationsverfahren. Daneben stehen wir Konfliktparteien selbstverständlich auch als Mediator vor allem bei erbrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten zur Verfügung. Rechtsanwalt Dr. René Gülpen ist ausgebildeter Anwaltsmediator der Deutschen Anwaltakademie.