Marken
Marken sind nach dem Markengesetz ( MarkenG ) alle Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Eine Marke kann als Registermarke, die bei dem jeweiligen Markenamt anzumelden ist, geschützt sein wie auch durch Benutzung und Verkehrsgeltung erworben werden wie die so genannte Benutzungsmarke. Der Markenschutz kommt auch notorisch bekannten Marken zugute, den so genannten Notorietätsmarken. Zu den anmeldefähigen Marken gehören Wortmarken, Wort- und Bildmarken, dreidimensionale Marken, Kennfadenmarken, Hörmarken und sonstige Markenformen nach § 12 der Verordnung zur Ausführung des Markengesetzes (Markenverordnung – MarkenV). Die Marke kann als deutsche Marke bei dem Deutschen Patent- und Markenamt, als Gemeinschaftsmarke bei dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante oder auch als internationale Marke beim internationalen Büro der WIPO ( World Intellectual Property Organisation) angemeldet werden.