Liquidationswert
Die Ermittlung des Liquidationswertes (Zerschlagungswert, Verkehrswert, Veräußerungsschätzwert) von Gegenständen des beweglichen Anlagevermögens oder des Umlaufvermögens erfolgt unter dem Aspekt der Auflösung und Zerschlagung des bewerteten Unternehmens und einer Veräußerung der Objekte am freien Markt. Berücksichtigt werden hierbei ausgehend vom Residualwert die Verwertbarkeit und Wiederverwendbarkeit der Objekte außerhalb der vorliegenden Betriebsstruktur, die mit der Verwertung verbundenen Nebenkosten, wie beispielsweise für Demontage und Abtransport sowie die Konjunkturlage in dem betreffenden Marktsegment. Es handelt sich hierbei um Schätzwerte, die auch bei sorgfältiger Wertung der relevanten Einflussfaktoren je nach Modalität einer späteren Verwertung, Marktentwicklung und Käuferstruktur starken Schwankungen unterliegen können.