Kündigung in der Insolvenz
Im Insolvenzfall ergibt sich häufig die Notwendigkeit, zahlreiche oder alle Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter der insolventen Unternehmen zu kündigen. In der Regel handelt es sich um betriebsbedingte Kündigungen. Jedoch kann der Insolvenzverwalter, wie jeder andere Arbeitgeber auch, aus Verhaltens- oder personenbedingten Gründen kündigen, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Weitere Informationen zu den Stichpunkten Kündigungsfristen (s. auch "Kündigungsfristen") und Kündigungsgründen (s. auch "Kündigungsgründe").