Glossar

    Glossar

    A B C D E F G H I K L M N O P Q R S T U V W Z

    Kapitalersatz

    Wenn ein Unternehmen in einer wirtschaftlichen Krise Kredite von einem Gesellschafter hält oder ein Gesellschafter für Kredite an dieses Unternehmen Sicherheiten stellt, können die Regeln über kapitalersetzende Darlehn eingreifen. Sie besagen im Wesentlichen, dass der Gesellschafter seine Darlehensforderung in der Insolvenz der Gesellschaft nicht geltend machen kann. Das Gesellschafterdarlehn wird wie haftendes Eigenkapital behandelt. Entsprechende Regeln gelten u.a. auch für die kapitalersetzende Gebrauchsunterlassung an von Unternehmen genutzten Wirtschaftsgütern und Grundstücken.

    Downloads
    Hier finden Sie alle Vollmachten und Erklärungen die für die Mandatserteilung und Bearbeitung erforderlich sind, sowie weitere Informationen zu unseren Beratungsprodukten.
    Webakte
    Mit der WebAkte bieten wir unseren Mandanten einen besonderen Service. Sie profitieren selbst von erheblichen Zeit- und Kostenersparnissen in der täglichen Kommunikation.
    Glossar
    Im REWISTO Glossar können Sie zahlreiche Rechtsbegriffe nachschlagen. Hier finden Sie schnell verständliche Erklärungen zu diversen Fachtermini.