Hardwareverträge
Hardwareverträge können wie auch die Softwareverträge sowohl den Kauf als auch die Miete oder das Leasing betreffen. Auch hier bedürfen die Verträge jeweils spezifischer Kenntnisse der Materie. Die juristische Begleitung des Erwerbs einer EDV Anlage hat auch die Pflege und Wartung der EDV Anlage und die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft zu berücksichtigen. Auch hier ist der Fachmann gefragt. Wir helfen Ihnen gerne.