Haftung
Der Geschäftsführer haftet für Zahlungen, die er für das Unternehmen nach Eintritt der Insolvenz geleistet hat, soweit hierdurch der Gesellschaft ein Schaden entstanden ist. Daneben gibt es weitere Haftungsvorschriften im Zusammenhang mit der Insolvenz insbesondere bei Verletzung der Anzeigepflicht bei Unterkapitalisierung, Verstoß gegen das Rückzahlungsverbot der Einlagen, sowie der Verletzung steuerlicher Pflichten und der Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen.