Gläubigerautonomie
Mit Eintritt der Insolvenzvenz werden Zahlungs- und Eigentumstitel der Gläubiger entwertet, da diese ihre gegen den Schuldner gerichteten Ansprüche nicht mehr in eigener Regie durchsetzen können, sondern eine Gefahrengemeinschaft zum Zwecke der Haftungsverwirklichung bilden (müssen). Als Ausgleich für diesen Rechtsverlust erhalten die Gläubiger das Recht, autonom über das Verfahrensziel - Liquidation, übertragende Sanierung, Reorganisation - und die Art und Weise der Verfahrensabwicklung auf der Gläubigerversammlung zu entscheiden. Grundlage der Entscheidung sind die Informationen und Berichte, die der Verwalter erteilen muß. An die Beschlüsse der Gläubigerversammlung ist der Verwalter gebunden.