Berichtstermin
So wird die erste Gläubigerversammlung bezeichnet, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens durchgeführt werden muß. In diesem Termin werden die Weichen für das weitere Verfahren gestellt. Zunächst berichtet der Verwalter über die wirtschaftliche Lage, die Insolvenzursachen und die Sanierungschancen, sodann entscheiden die Gläubiger über Fortführung oder Stillegung des Unternehmens und die Art und Weise der Verwertung. Auch können die Gläubiger den Verwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten (§§ 156,157 InsO).