Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse
Das Ausstellen eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses ist strafbar nach § 278 StGB.
§ 278 Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse
Ärzte und andere approbierte Medizinalpersonen, welche ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider besseres Wissen ausstellen, werden mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Zu beachten ist, dass die Veränderung der schriftlichen Einwilligungserklärung in einen operativen Eingriff als Verfälschen einer unechten Urkunde nach § 267 StGB strafbar ist.
(siehe Arztstrafrecht)