Arbeitsrecht
Unter Arbeitsrecht versteht man Streitigkeiten rund um das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Die anwaltliche Tätigkeit umfaßt dabei z.B. Fragen im Zusammenhang mit der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Kündigungen und Abfindungen sowie in Bezug auf Gehaltsansprüche, Überstunden und Urlaubsansprüche. Darüber hinaus befaßt sich das Arbeitsrecht auch mit dem Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Betriebs-, Personalräten oder Gewerkschaften im Rahmen von betriebsverfassungsrechtlichen und tarifvertraglichen Auseinandersetzungen, Erstellung von Sozialplänen etc...