Glossar

    Glossar

    A B C D E F G H I K L M N O P Q R S T U V W Z

    Ärztlicher Heileingriff

    Der ärztliche Heileingriff ist der regelmäßige ärztliche Eingriff mit Indikation. Der ärztliche Eingriff mit Indikation ist abzugrenzen von dem eigenmächtigen Heileingriff. Dies ist der ärztliche Eingriff ohne rechtswirksame Einwilligung. Liegt die Einwilligung in den ärztlichen Heileingriff nicht vor, erfüllt der Arzt durch die Vornahme des Heileingriffes den Tatbestand der Körperverletzung.

    Jede ärztliche Behandlungsmaßnahme, die die Körperintegrität beeinträchtigt, auch die dringend notwendige, verwirklicht zunächst einmal die Körperverletzungstatbestände. (siehe Arztstrafrecht).

    Downloads
    Hier finden Sie alle Vollmachten und Erklärungen die für die Mandatserteilung und Bearbeitung erforderlich sind, sowie weitere Informationen zu unseren Beratungsprodukten.
    Webakte
    Mit der WebAkte bieten wir unseren Mandanten einen besonderen Service. Sie profitieren selbst von erheblichen Zeit- und Kostenersparnissen in der täglichen Kommunikation.
    Glossar
    Im REWISTO Glossar können Sie zahlreiche Rechtsbegriffe nachschlagen. Hier finden Sie schnell verständliche Erklärungen zu diversen Fachtermini.